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Dienstunfall Arbeitsunfall

Gesetzliche Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Impressum

 

 

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen

(§ 8 Abs. 1 SGB VII).

 

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit erleiden

(§ 9 Abs. 1 S. 1 SGB VII).

 

Unter dem Begriff "Arbeitsunfall" finden Sie Informationen in folgenden Rubriken:

 

 

    Rechtsgrundlagen

 

   Rechtsprechung

 

    Ausgewählte Sachthemen

 

    Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit